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Beck et al. GmbH

IT-Unternehmen
Adresse / Anfahrt
Zielstattstraße 42
81379 München
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Beck et al. GmbH.

2020-06-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Lautenbacher, Siegfried, München, *30.05.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Breyer, Henning, Soltau, *16.06.1969; Spadaro, Antonio, Bozen/Italien, *03.11.1968.

2021-07-22:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lautenbacher, Siegfried, München, *30.05.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Bannmüller, Ulrich, München, *02.11.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-31:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Skaylink GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-10:
Die Verschmelzung wurde am 08.09.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .