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Sebastian Beckmann Werne

Pramonės įmonė, Spausdinimo paslaugos, Darbo..., Įkeliama, Pradžia, UŽDARYTA, Šiuo
Adresse / Anfahrt
Penningrode 46
59368 Werne
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2009. Geschäftsanschrift: Penningrode 46, 59368 Werne. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es, Erzeugnisse des graphischen Gewerbes und der Papierverarbeitung herzustellen und zu vertreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckmann, Bernd, Werne, *22.02.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-12-30:
Bestellt als Geschäftsführer: Beckmann, Sebastian, Werne, *05.09.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Beckmann, Bernd, Werne, *22.02.1944.

2021-12-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 03.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.11.2021 mit der Druckhaus Beckmann GmbH mit Sitz in Dortmund, (Amtsgericht Dortmund, HRB 22583) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.