Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Behncke GmbH

Elektriker, ELPRO, Transformatoren..., Quidem, Platzhalterinhalt, Elektromotorenhandel, Minima, Elektroniker, BETRA, Elektroanlagenbau, Elektromaschinenbau
Adresse / Anfahrt
Kornstraße 20
30167 Hannover
2x Adresse:

Gerhardtstraße 14
30167 Hannover


Kornstraße 14
30167 Hannover


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2018. Geschäftsanschrift: Kornstraße 20, 30167 Hannover. Gegenstand: Das Halten und Verwaltung von Beteiligungen, der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Immobilien. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagegesetz genehmigungspflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hensmann, Folkert A., Hannover, *05.05.1976; Wilhelms, Alexander, Hannover, *25.02.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bonk, Gabriela Teresa, Sarstedt, *28.12.1965.

2019-08-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2019 mit Ergänzung vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2019 mit der ENO-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing