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Benediktushof gGmbH

Schriftgröße Kontrast, Berufsbildungswerk, Sprachtechnologien..., Vorberufliche, Behinderungen, Inklusiver Kulturführer, Kultureinrichtungen
Adresse / Anfahrt
Meisenweg 15
48734 Reken
Kontakt
63 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 63 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Pädagoge Dr. Krueger, Fritz, Köln, *18.02.1945; Dipl.-Kaufmann Dr. Lucas, Theodor-Michael, Kurtscheid, *24.03.1964.

2008-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. (2) Satz 4 (Geschäftsführung) beschlossen.

2009-08-18:
Geschäftsanschrift: Meisenweg 15, 48734 Reken. Nicht mehr Geschäftsführer: Löbbert, Hermann, Haltern, *10.07.1949. Bestellt zum Geschäftsführer: Spaan, Thomas, Datteln, *22.02.1966, einzelvertretungsberechtigt.

2011-11-04:
Prokura erloschen: Schemmer, Hermann, Reken, *26.09.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bodin, Martin, Münster, *23.04.1970; Böbisch, Jürgen, Heek, *27.07.1966; Rohlf, Norbert, Dülmen, *03.05.1964.

2012-06-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte, Manfred, Lüdinghausen, *24.07.1953.

2012-10-15:
Bestellt zum Geschäftsführer: Bodin, Martin, Münster, *23.04.1970, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Bodin, Martin, Münster, *23.04.1970.

2013-01-08:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmereim, Harald, Borken, *24.09.1952.

2014-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften fördern, die die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und kann die hierzu erforderlichen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Berufsbildungswerkes als ein Ort der Bildung unter Einbeziehung von dezentralen Lernorten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes; den Betrieb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der Förderung zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch ausgelagerte Arbeitsplätze; den Betrieb ambulanter Dienste und vergleichbaren dezentralen personenzentrierten Angeboten entsprechend vertraglicher Regelungen mit Kommunen / Kostenträgern; differenzierte Wohnangebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion; den Betrieb von Fachdiensten (Sozialdienst, Integrationsdienst, medizinisch-therapeutischer Dienst, psychologischer Dienst; Physiotherapie, Ergotherapie); individuelle personenzentrierte Angebote im Rahmen der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, wie z.B. Eingliederungshilfen; weitere Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und/oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. Die Gesellschaft erkennt die durch den Bischof von Münster erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster veröffentlichten jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden.

2018-04-09:
Prokura erloschen: Schmereim, Harald, Borken, *24.09.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hartkamp, Matthias, Bocholt, *05.01.1984.

2021-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften fördern, die die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und kann die hierzu erforderlichen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen (Förderkörperschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Berufsbildungswerkes als ein Ort der Bildung unter Einbeziehung von dezentralen Lernorten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes; - den Betrieb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der Förderung zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch ausgelagerte Arbeitsplätze; - den Betrieb ambulanter Dienste und vergleichbaren dezentralen personenzentrierten Angeboten entsprechend vertraglicher Regelungen mit Kommunen / Kostenträgern; - differenzierte Wohnangebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion; - den Betrieb von Fachdiensten (Sozialdienst, Integrationsdienst, medizinisch-therapeutischer Dienst, psychologischer Dienst; Physiotherapie, Ergotherapie); individuelle personenzentrierte Angebote im Rahmen der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, wie z.B. Eingliederungshilfen; - das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften, namentlich der JG Services gGmbH; diese erbringt Serviceleistungen (insbesondere Reinigungsleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen an die Gesellschaft. - weitere Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und/oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenen allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. Die Gesellschaft erkennt die durch den Bischof von Münster erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster veröffentlichten jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden.

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