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Berger Landmaschinen GmbH & Co. KG

Crailsheim und Ellwangen, Rasenmäher, Honda..., Stromerzeuger, AS-Motor, Holzspalter, Gartentechnik
Adresse / Anfahrt
Ortsstraße 24
74597 Stimpfach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-31:
Berger Landmaschinen GmbH & Co. KG, Stimpfach (Ortsstraße 24, 74597 Stimpfach, Betrieb eines Landmaschinenhandels, Handel mit Landwirtschafts- und Gartengeräten nebst Zubehör jeglicher Art, sowie Betrieb einer Werkstatt für Reparaturen und Wartung dieser und ähnlicher Sachen). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine organschaftlichen Vertreter sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Berger Verwaltungs GmbH, Stimpfach (Amtsgericht Ulm HRB 721176).

2007-09-11:
Der Einzelkaufmann Berger, Anton, Jagstzell, *19.07.1948 hat als Inhaber der Firma "Anton Berger Landmaschinen e.K.", Stimpfach (Amtsgericht Ulm HRA 720557) das von ihm betriebene Unternehmen, mit Ausnahme eines Grundstücks, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 20.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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