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Viktoria Hotel und Gastronomiebetriebe e.K. Julia Eß

Ablaufzeit, Verwendungszweck, Verwendte Technologien..., Hotjar, Generierung
Adresse / Anfahrt
Riedweg 5
87561 Oberstdorf
1x Adresse:

Oberstdorfer Straße 16
87561 Oberstdorf


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-03:
Die Viktoria Hotel-Betriebs-GmbH mit dem Sitz in Oberstdorf (Amtsgericht Kempten HRB 6866) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-04-07:
Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Viktoria Hotel und Gastronomiebetriebe e. K. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Eß Vermögensverwaltung GmbH, Oberstdorf (Kempten (Allgäu) HRB 8050). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Nun Inhaber: Eß-Meier, Julia, Oberstdorf-Rubi, *01.06.1971.

2008-04-07:
Die Eß Vermögensverwaltung GmbH (HRB 8050) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Eß-Meier Julia, Oberstdorf-Rubi, *01.06.1971 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Viktoria Hotel und Gastronomiebetriebe e.K. mit dem Sitz in Oberstdorf weiter geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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