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Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH

Einsätze Friedens, Kriseneinsätze, ZIF Schwerpunkte..., Wahlbeobachtungseinsätze, Advice and Dialogue, Dialogue Publications, Preparation Advice, ZIF Focus, ZIF Focus Areas, Humanitäre
Adresse / Anfahrt
Ludwigkirchplatz 3-4
10719 Berlin
Kontakt
101 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 101 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-29:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 14 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung)..

2009-09-14:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Kühne, Winrich; Geschäftsführer:; 2. Dr. Wieland-Karimi, Almut, *05.07.1965, Berlin.

2017-08-17:
Gegenstand: 1) Gesellschaftszweck ist die Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Völkergemeinschaft. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die selbstlose Erfüllung folgender Aufgaben verwirklicht: a) schnelle und gezielte Bereitstellung von geeigneten Fach- und Führungskräften für die Tätigkeit in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtungsmissionen multilateraler Organisationen wie der EU, der NATO, der OSZE, der VN und anderer internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen. Hierfür nutzt die Gesellschaft unter anderem den "Personalpool Friedenseinsätze". b) Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Sekundierungsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz mit den Fach- und Führungskräften, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen tätig werden. Dies umfasst auch die Vorbereitung auf den Einsatz, Begleitung und Betreuung während des Einsatzes und die Nachbetreuung. Hierfür erhält die Gesellschaft die Erlaubnis, als sekundierende Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sekundierungsgesetz aufzutreten. c) die Abfassung unabhängiger wissenschaftlicher Analysen, Beratungen und Informationen; d) die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Erstellung von Publikationen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenseinsätze und Peacebuilding und zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit als strategisches Element von Friedenseinsätzen, Verbesserung der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Akteuren sowie zur Organisation, Politik und institutionellen Fortentwicklung von VN, EU, OSZE und anderen internationalen Akteuren; e) den Auf- und Ausbau von Kursprogrammen sowie das Training und die Ausbildung von geeigneten Fach- und Führungskräften für internationale Einsätze, die dem Zweck des § 2 Abs. 1 dienen sollen; f) den Aufbau und die Pflege von Kontakten mit den für das Aufgabengebiet der Gesellschaft relevanten nationalen und internationalen Akteuren sowie die Beratung und der Austausch von lessons learned mit Partnern weltweit. Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 ist der Gesellschaftsvertrag umfassend geändert und neu gefasst, insbeondere geändert in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und § 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand des Unternehmens) sowie ergänzt durch Einfügung eines neuen § 3 (Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung) und die nachfolgenden Paragraphen in der Nummerierung entsprechend angepasst. Geändert sind auch § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 5 (Organe der Gesellschaft), § 6 (Geschäftsführung), § 7 (Berichte an den Aufsichtsrat), § 8 (Erfordernis der Zustimmung durch den Aufsichtsrat), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), § 12 (Der internationale Beirat), § 13 (Aufgaben des internationalen Beirats) und § 14 (Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung) und § 15 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung). Der bisherige § 15 (Vermögensbindung) ist entfallen. Eingefügt ist ein neuer § 16 (Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex, Corporate Governance Bericht); die nachfolgenden Paragraphen sind in der Nummerierung entsprechend angepasst. Geändert ist auch § 19 (Schlussbestimmungen).

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