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Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH

Schule, Anstellung, EBG..., Berufsfachschulzentrum, Bereitschaft, Stellenbezeichnung, Bewerbungsanschrift, Hauptaufgaben, Kolleg, Feststellungsprüfung, Unterrichtsstunden
Adresse / Anfahrt
Hegelstraße 2
39104 Magdeburg
18x Adresse:

Schönhauser Allee 36
10435 Berlin


Bahnhofstraße 7
39288 Burg


Maxim-Gorki-Straße 14
39108 Magdeburg


Alt Westerhüsen 50
39122 Magdeburg


Hohmannstraße 7
04129 Leipzig


Hospitalstraße 37
04758 Oschatz


Leipziger Straße 40
04860 Torgau


Hinter dem Turm 11
06449 Aschersleben


Markt 13
06268 Querfurt


Gutenbergstraße 15
06112 Halle (Saale)


Alte Jakobstraße 79/80
10179 Berlin


Jakobsring 4a
06618 Naumburg (Saale)


Küstergasse 4
06295 Lutherstadt Eisleben


Von-Harnack-Straße 102
06217 Merseburg


Große Märkerstraße 27
06108 Halle (Saale)


Taubenstraße 24
38820 Halberstadt


Nietlebener Straße 2
06126 Halle (Saale)


Leipziger Straße 40
04680 Colditz


Kontakt
89 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 89 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-15:
Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Magdeburg (Magdeburg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 70.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e.V. mit dem Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam VR 1564P) sowie um 20.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e.V. mit dem Sitz in Halle/ Saale (Amtsgericht Halle-Saalkreis VR 1407) und die Änderung des § 16 (Abfindungsguthaben) der Satzung beschlossen.

2007-03-16:
Der Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e. V. mit dem Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam VR 1564 P) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2006 und der Beschlüsse der Mitglieder- und der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-10-11:
Die Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft e.V. mit dem Sitz in Halle/Saale (Amtsgericht Stendal VR 21407, vormals Amtsgericht Halle-Saalkreis VR 1407) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2006 und der Beschlüsse der Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-05:
Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2016-08-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Beckmann, Bernhard Michael, Magdeburg, *30.05.1950. Bestellt: Geschäftsführer: Reichelt, Thilo, Magdeburg, *13.03.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 hat die Änderung der §§ 2 , 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Stammkapital), 9 (Sitzungen des Aufsichtsrates, Beschlussfassung), 12 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), 13 (Verfügung über Geschäftsanteile), 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 15 (Tod eines Gesellschafters), 16 (Abfindungsguthaben), 17 (Gesellschafterversammlung), 20 (Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks), 23 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter Wahrung der Freiheit der Lehre auf folgenden Gebieten: a) der Allgemeinbildung über soziale, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Europapolitik und der Politik gegenüber Entwicklungsländern, auf der Basis der sozialverpflichteten freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, b) der fachlichen, Berufs- oder betriebsbezogenen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung, c) der wissenschaftlichen Bildung, d) der familien- und personenbezogenen Bildung, e) der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Alten- und Behindertenarbeit, der Pflegedienste sowie Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation, f) der Medienentwicklung und des Medieneinsatzes, g) der umweltbezogenen Qualifizierung. Betreuung und Unterstützung von Jugendlichen und Erwachsenen bei der Entwicklung und Herausbildung ihrer sozialen und beruflichen Kompetenz. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, die Wahrnehmung dieser genannten Aufgaben kann verschiedenen Standorten sowie, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Länder, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen des Bildungswerkes auf den Gebieten der Erwachsenen-, Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung als unselbständige Einrichtungen übertragen werden; die genannten Einrichtungen des Bildungswerkes geben sich zur Durchsetzung der unter § 2, Abs. 1 genannten Aufgaben des vorliegenden Gesellschaftervertrages in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Erwachsenenbildungs- oder Weiterbildungsgesetz der Länder, in dem unselbständige Einrichtungen betrieben werden soll, Arbeitssatzungen. Die Arbeitssatzungen sind durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zu erstellen.

2021-03-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2021 hat die Änderung der §§ 3 und 20 (Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks) der Satzung beschlossen.

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