Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bernhard Koch KG

Restaurant, Zusammenkommen, Kulturgut..., Weinhaus, Weingut
Adresse / Anfahrt
Weinstraße 1
76835 Hainfeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-16:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Wein, Sekt, Spirituosen und artverwandten bzw. die Produktpalette ergänzenden Produkten, sowie Dienst- und Serviceleistungen im Weinbaubereich. Weiterhin alle Tätigkeiten im Geschäftszweig des Unternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weinstraße 1, 76835 Hainfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bernhard Koch Verwaltungs-GmbH, Hainfeld (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32153).

2019-07-05:
Geändert, nun: Neue Firma: Bernhard Koch KG. Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Koch, Bernhard, Hainfeld, *27.08.1956.

2019-08-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 Teile des Vermögens des von dem Einzelkaufmann Bernhard Koch, Hainfeld, * 27.08.1956 unter der Firma Weingut Bernhard Koch e.K. in Hainfeld (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30776) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 30.08.2019 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing