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Bertgen Energiehandel GmbH

Branchennews, Mineralöl, Garagenpark...
Adresse / Anfahrt
Görresstraße 24
56254 Müden (Mosel)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-16:
Prokura erloschen: Bertgen, Hans-Günter, Müden, *17.01.1944.

2013-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert Neue Firma: Bertgen Energiehandel GmbH.

2014-07-25:
Geschäftsanschrift: Görresstraße 24, 56254 Müden. der Verkauf und Vertrieb von Energie, insbesondere von Mineralöl, von Tankanlagen und Tanvorrichtungen, der Betrieb von Tankstellen sowie die Vermietung von technischen Anlagen. geändert, nun Neues Stammkapital: 26.500,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.08.2012 das von dem Einzelkaufmann Jörg Bertgen unter der Firma Bertgen Hans Günter Tankstelle e.K. in Müden (Amtsgericht Koblenz, HRA 21368) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2014-07-31:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.07.2014 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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