Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Betreuungsdienst Rhein-Wupper r.k. GmbH

Instead
Adresse / Anfahrt
An der Schusterinsel 14-15
51379 Leverkusen
1x Adresse:

Berghauser Straße 62
42859 Remscheid


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2017. Geschäftsanschrift: Kämpchenstraße 13, 51379 Leverkusen. Gegenstand: die Erbringung von Seniorenbetreuungs- und Pflegedienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kiwitt, Ralf, Leverkusen, *20.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-04-05:
Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Schusterinsel 15, 51379 Leverkusen.

2018-04-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 zum Zwecke der Ausgliederung mit der Betreuungsdienst Rhein-Wupper Kiwitt e.K. mit Sitz in Köln beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 mit Ergänzung vom 12.03.2018 das von dem Einzelkaufmann Ralf Kiwitt unter der Firma Betreuungsdienst Rhein-Wupper Kiwitt e.K. mit Sitz in Köln betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.