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BiG-Bildungszentrum in Greifswald gGmbH

Educação
Adresse / Anfahrt
Feldstraße 85
17489 Greifswald , Hansestadt
1x Adresse:

Gützkower Landstraße 19
17489 Greifswald , Hansestadt


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-26:
Bestellt: Geschäftsführer: Saweliev, Arnold, Greifswald, *04.03.1951. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cramme, Rudolf, Greifswald, *17.01.1947.

2007-03-23:
Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht worden.

2007-10-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Mayfarth, Antje, Greifswald, *09.05.1953. Prokura erloschen: Kruppa, Hella, Greifswald.

2008-07-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Mayfarth, Antje, Greifswald, *09.05.1953. Prokura erloschen: Dr. Mayfarth, Antje, Greifswald, *09.05.1953.

2009-01-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Saweliev, Arnold, Greifswald, *04.03.1951.

2009-07-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wehling, Dorit, Süderholz, *07.12.1962.

2010-11-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2009 hat eine komplette redaktionelle Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es wurde ein Bildungsbeirat eingerichtet.

2011-12-30:
Prokura erloschen: Burmester, Christa Monika, Greifswald, *26.12.1947.

2015-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Mayfarth, Antje, Greifswald, *09.05.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Wehling, Dorit, Süderholz, *07.12.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wehling, Dorit, Süderholz, *07.12.1962.

2019-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 hat zur Anpassung an die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 , § 8 (Geschäftsführung - Pflichten der Geschäftsführung) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Bildungsmaßnahmen, insbesondere von Maßnahmen der beruflichen Bildung einschließlich berufspraktischer Maßnahmen und von Maßnahmen der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung. Hierzu gehören die überbetriebliche Berufsausbildung, die berufliche Erstausbildung, die Fort- und die Weiterbildung sowie die Umschulung. Dazu gehört die allgemeine Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst, Sport und Kultur insbesondere in der Region Vorpommern.

2020-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wehling, Dorit, Süderholz, *07.12.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Motullo, Kathrin, Brünzow, *05.06.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-05:
Neue Geschäftsanschrift: Gützkower Landstraße 19-21, 17489 Greifswald.

2021-07-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Streichung des § 13 mit nachfolgendem Aufrücken der Folgevorschriften sowie entsprechend eine Anpassung in § 1 Ziffer 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: BiG-Bildungszentrum in Greifswald GmbH.

2021-08-20:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 13.08.2021 mit der Stadtwerke Greifswald Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Greifswald verschmolzen. Die Verschmelzung ist am gleichen Tage wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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