Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

JM Event Attraktion GmbH

Datenverarbeitung, Sport- und Freizeitanlage, Teutoburger Wald..., Vahr, Eventmodule, Samtgemeinde, Iburg, Allgäu, Fallingbostel, Bentheim, Hessisch, Groden
Adresse / Anfahrt
Goethestraße 4
49565 Bramsche
1x Adresse:

Hafenstraße 9-13
49565 Bramsche


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2020 mit Änderung vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Goethestraße 4, 49565 Bramsche. Gegenstand: die Planung, Konzeptionierung und Durchführung von Veranstaltungen im unternehmerischen und privaten Bereich einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Eventbedarfs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mehring, Jens, Bramsche, *29.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Mehring, Jens, Bramsche, *29.07.1970 unter der Firma Event Attraktion e.K., Inh. Jens Mehring in Bramsche betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.03.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2020-07-21:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing