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Bitkom Service GmbH

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Albrechtstraße 10
10117 Berlin
1x Adresse:

Postfach 640144
10047 Berlin


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71 Ansprechpartner/Personen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-17:
Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 60528 Frankfurt am Main ist aufgehoben..

2017-07-06:
Gegenstand: Maßnahmen, die der Förderung, Unterstützung und Beratung der Digitalwirtschaft dienen, insbesondere - der Unterstützung und Beratung bei der Abwicklung von Abgaben- und Gebührenzahlungen, insbesondere im Bereich des Urheberrechts, - der Unterstützung bei der Erarbeitung, Einführung und Umsetzung von Standadisierungen und Zertifizierungen im Bereich der Digitalwirtschaft, - der Marktforschung, - die Beteiligung der Digitalwirtschaft an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, - der Abschluss entsprechender Verträge mit Messe- und Ausstellungs-Gesellschaften einerseits und Ausstellern andererseits, - der Durchführung von Informationsveranstaltungen, Seminaren, Kongressen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, - der individuellen Beratung von Unternehmen der Digitalwirtschaft in allen unternehmerisch relevanten Fragen, z.B. in den Bereichen Datenschutz Marketing, PR, Betriebswirtschaft, Ordnungsrecht etc., - der Erstellung, Herausgabe und dem Vertrieb von Publikationen, sowie sonstigen Aktivitäten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 , 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlungen), 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung); § 9 (Gründungskosten) entfällt.

2021-04-30:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bitkom Research GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87370 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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