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Bitzer Wiegetechnik GmbH

Mess- und Regeltechnik, Mess-/Regeltechnik, Fahrzeugwaagen..., Waagen, Logistiksysteme, Waagenbau, Wägetechnik, Eichung, Icon-facebook
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 3
31135 Hildesheim
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Gründung 1948
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-08:
Geschäftsanschrift: Benzstraße 3, 31135 Hildesheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bitzer, Karin, Schellerten, *30.08.1976; Bitzer, Ulrike, Hannover, *03.10.1979.

2011-01-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Bitzer, Ulrike, Hannover, *03.10.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bitzer, Ulrike, Hannover, *03.10.1979.

2018-01-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bitzer, Siegmar, Dipl.-Ing., Hildesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Bitzer, Karin, Adenstedt, *30.08.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-27:
Prokura erloschen: Bitzer, Karin, Schellerten, *30.08.1976.

2019-05-07:
Einzelprokura: Meyer, Robert, Algermissen, *18.04.1981.

2020-06-18:
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.04.2020 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Sitz), 4 (Stammkapital) und 10 (Bekanntmachungen) zu ändern. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Bitzer - Boos GmbH mit Sitz in Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 250865) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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