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Blütenwerk GmbH

Blumen, Design und Mode, Arrangements und Gestecke..., Auswahl der Gefäße, Floraldesignern, Gefäße und Vasen, Kunstblumen und Kunstpflanzen, Kunstpflanzen in Kombination, Unsere Arrangements, Unsere Blütenwerke, Verarbeitung und Langlebigkeit
Adresse / Anfahrt
Paul-Nießen-Straße 3
50969 Köln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2019. Geschäftsanschrift: Paul-Nießen-Straße 3, 50969 Köln. Gegenstand: die Erstellung und der Verkauf von individuell arrangierten Kunstblumen-Gestecken, Vermietung von Kunstblumen-Arrangements im sog. Blumen-Abonnement sowie die Erstellung, der Handel und der Verkauf von Kunstblumen, Kunstpflanzen sowie kreativen Dekorationen, und die Erbringung von floristischen Dienstleistungen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rethmann, Jutta, Köln, *14.09.1970; Rinsche, Stephanie, Düsseldorf, *01.07.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blütenwerk-Cologne, Rethmann & Rinsche OHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31761) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des weiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erstellung, der Handel, die Vermietung und der Verkauf von Kunstblumen, Kunstblumen-Gestecken und Kunstpflanzen sowie damit zusammenhängend die Durchführung kreativer Dekorationen und Erbringung floristischer Dienstleistungen jeglicher Art. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.

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