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Blitzableiterbau Süd GmbH & Co. KG

Datenverarbeitung, Blitzschutzanlagen, Fundamenterder..., Soleerder, Blitzschutz, Erdung, Reg.-Ger
Adresse / Anfahrt
Hilzinger Straße 15
78244 Gottmadingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-12:
(die Erstellung von Blitzschutz-, Überspannungsschutz-, Computerschutz- und Erdungsanlagen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Revisions- und Prüfungsdienstleistungen, auf diesem Gebiet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hilzinger Straße 15, 78244 Gottmadingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Blitzableiterbau Süd Verwaltungsgesellschaft mbH, Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703150).

2009-04-14:
Der Einzelkaufmann Huber, Horst, Gottmadingen, *26.12.1938 hat als Inhaber der Firma "Blitzableiterbau Süd Dipl.-Ing. FH Horst Huber e.K.", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 540231) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.03.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2009-05-25:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Blitzableiterbau Süd Dipl.-Ing. FH Horst Huber e.K.", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 540231) am 15.05.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Den Gläubigern der an der Spaltung (Ausgliederung) beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung (Ausgliederung) in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung (Ausgliederung) die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.