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BlueBridge Technologies AG

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Stockgasse 11
96155 Buttenheim
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2018-08-18:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 26.07.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2018 mit der novaCapta Software & Consulting GmbH mit dem Sitz in Köln verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers.

2018-08-25:
Geschäftsanschrift: Im Mediapark 5, 50670 Köln. Die Verschmelzung wurde am 22.08.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.