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Bluhm Capital Wirtschafts und Finanzberatungs GmbH & Co. KG

Finanzdienstleistungen, HHVM, Bausparverträgen..., Anlageberatung, Beratungsphilosophie, Vermögensmanagement, Anlagestrategie
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 22
53359 Rheinbach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-03-04:
(ist die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten, Wertpapieren sowie geschlossenen Fonds, der Erwerb von Anteilsscheinen oder öffentliche angebotenen Anteilen von Kapital- oder Kommanditgesellschaften sowie von in- und ausländischen Investmentanteilen, die Beratung und Vermittlung von Darlehen, Immobilien, Grundstücken und gründstücksgleichen Rechten. Ebenso gehört die Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Beratung zur allgemeinen Strukturierung von Vermögen ohne konkrete Anlage- bzw. Versicherungsvorschläge, die Nachfolgeplanung und versicherungsmathematische Berechnungen (Finanzplanung) für private Kunden und Unternehmen zum Gegenstandsbereich des Unternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 22, 53359 Rheinbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bluhm Capital Verwaltungs GmbH, Rheinbach (Amtsgericht Bonn HRB 19862), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bluhm Capital Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH, Rheinbach (Bonn HRB 13715) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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