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HWS Schweizer GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht, Würthele, Lutz..., Götz, Fuhrmann, Zwsichenablage, C.P.A
Adresse / Anfahrt
Ditzenbacher Straße 18/1
73326 Deggingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 1923
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-08:
(Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und Treuhandtätigkeiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ditzenbacher Straße 18/1, 73326 Deggingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HWS Schweizer Verwaltungs-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Deggingen (Amtsgericht Ulm HRB 742839), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-27:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schweizer Steuerberatungsgesellschaft mbH", Deggingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2021 den Unternehmensbereich Steuerberatung auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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