Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bogner GmbH & Co. KG

Metallbauer, Präzisionswerkzeugbau, Stanztechnik..., Unternehmensvideo, Werkzeugbau, Montagetechnik, Folgeverbundtechnik, Bihler-Automaten, Montage komplexer Baugruppen, Montageaufgaben, Montageteilen
Adresse / Anfahrt
Felix-Wankel-Straße 2
75210 Keltern
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-08-31:
(Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Herstellung insbesondere als Generaluntemehmen, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden, und der Vertrieb von Folgeverbund- und Stanzbiegewerkzeugen incl. Montage sowie von Stanzteilen und Baugruppen. Ferner übernimmt die Gesellschaft die Ausführung aller Arbeiten nach dem Berufsbild des Werkzeugmachermeisters.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Str. 2, 75210 Keltern. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bogner Verwaltungs-GmbH, Keltern (Amtsgericht Mannheim HRB 707497). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bogner GmbH", Keltern (Amtsgericht Mannheim HRB 503913) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing