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Bosma Versicherungsmakler GmbH

Vermittlerstatus, Versicherungsfragen, Ihr zuverlässiger Experte..., Wartezeiten und Verzögerungen
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 24
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 24, 55218 Ingelheim am Rhein. Gegenstand: Die Tätigkeit als Versicherungsmakler, insbesondere die Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen im Sinne des § 34d Abs. 1 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bosma, Patrick, Ingelheim am Rhein, *21.05.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der P. Bosma e.K. mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRA 43660) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2020 Teile des Vermögens der P. Bosma e.K. mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRA 43660) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.