Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Brandschutzservice Zobel GmbH

Brandausbreitung, Feuerwehrlaufkarten, Fachplaner..., Fachseminare, Brandschutz EIPOS, Entstehung eines Brandes, Einsatzplan
Adresse / Anfahrt
Freisinger Straße 13a
85399 Hallbergmoos
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-06-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2012. Geschäftsanschrift: Freisinger Str. 13 a, 85399 Hallbergmoos. Gegenstand des Unternehmens: Planung für vorbeugenden Brandschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zobel, Stephan, Hallbergmoos, *30.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Brandschutzservice Zobel GmbH. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.07.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.07.2012 das Vermögen von Brandschutzservice Zobel, Inhaber Stephan Zobel, e.K. mit dem Sitz in Hallbergmoos (Amtsgericht München HRA 99038) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.