2007-11-22: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 81677 München.
2008-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2007 hat das Stammkapital um 75.000,00 EUR auf 1.101.000,00 EUR erhöht, § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert, § 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Mitarbeiterbeteiligungen) neu gefasst, § 8 -neu- (Kündigung), § 9 -neu- (Einziehung) und § 10 -neu- (Abfindung) eingefügt und die bisherigen §§ 8 bis 17 des Gesellschaftsvertrages umnummeriert. (§ 8 -alt- ist § 11 -neu-, § 9 -alt- ist § 12 -neu- usw.). 1.101.000,00 EUR.
2009-06-04: Geschäftsanschrift: Felder Str. 79 - 81, 42651 Solingen.
2009-07-30: Prokura erloschen: van der Vorst, Kurt, Hamburg, *29.10.1941.
2010-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2010 mit der Branodata GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16737) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-11: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Coblenz, Jan-Peter, Solingen, *29.04.1969; Vogelskamp, Stefan, Solingen, *04.11.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2015 mit der Bendorfer Papierverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Solingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.