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Brauerei Greiner GmbH

Brauerei, Floriansfest, Bayerwald Echo..., Bericht der Chamer, Brauart, Hetzenbach, Großartiger, Naabeck, Festzug, Stammwürze
Adresse / Anfahrt
Schulstraße 30
93426 Roding
1x Adresse:

Naabecker Straße 13
92421 Schwandorf


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2000, zuletzt geändert am 25.04.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Sitz, bisher Roding, Amtsgericht Regensburg HRB 7759) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Naabecker Straße 13, 92421 Schwandorf. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Bieren insbesondere der Marke Greiner sowie der Handel mit Bieren und alkoholfreien Getränken. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Rasel, Wolfgang, Schwandorf, *18.07.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-13:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schlossbrauerei Naabeck GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schwandorf verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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