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Braun Holzwerk GmbH & Co. KG

Bedarf sowie Verpackungsholz, Birkendorf im Landkreis, Hölzer für Tief..., Ihren individuellen Bedarf, Konstruktionsholz für Wohn, Sonderprofilen für Ihren, Waldshut im Südschwarzwald, Landkreis Waldshut
Adresse / Anfahrt
Im Tal 3
79777 Ühlingen-Birkendorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-29:
(Der Betrieb eines Sägewerks, die Ver- und Bearbeitung von Holzprodukten, die Produktion, Lagerung sowie Im- und Export von Holzprodukten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Tal 3, 79777 Ühlingen-Birkendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Braun Verwaltungsgesellschaft GmbH, Ühlingen-Birkendorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722271), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Braun, Julian Gabriel Pius, Ühlingen-Birkendorf, *23.09.1990; Braun, Marius Josef, Ühlingen-Birkendorf, *01.01.1982; Braun, Mathilde Maria, geb. Füllhase, Ühlingen-Birkendorf, *30.08.1957.

2020-08-05:
Der Einzelkaufmann Braun, Josef Hermann, Ühlingen-Birkendorf, *25.03.1956 hat als Inhaber der Firma "Braun Holzwerk, Inhaber: Josef Hermann Braun eingetragener Kaufmann", Ühlingen-Birkendorf (Amtsgericht Freiburg, HRA 620952) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die vorgelegten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.