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Braun ProzessPerformance GmbH & Co.KG

Beratung und Consulting, Online-Tanzlocation, Datensätze..., BusinessDanceFitness, Tanzschritts, Statusmeldungen, Figurenkombinationen, OEM-Kundenanforderungen, Qualitätsmethonden, Schulungsinhalten, Managementsysteme
Adresse / Anfahrt
Auf der Hütte 16
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-04:
(Gegenstand: Die Beratung, Schulung und Auditierung im Aufbau und der Weiterentwicklung betrieblicher Managementsysteme mit Fokus auf die optimierte Prozessleistung, als auch die Bereitstellung von bauteilbezogenen Entwicklungsleistungen. Des Weiteren ist das Unternehmen in der Erstellung medialer Inhalte sowie im technischen Modellbau tätig.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf der Hütte 16, 55743 Idar-Oberstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: D. Braun Verwaltungs-GmbH, Idar-Oberstein (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22175).

2016-05-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.03.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.03.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Braun, Daniel, Idar-Oberstein, *14.10.1986 unter der Firma Daniel Braun Managementsysteme e. K. in Idar-Oberstein (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 20783) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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