2014-07-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BRITA Vivreau GmbH mit Sitz in Taunusstein (Wiesbaden HRB 24499) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-16: Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Oec. Heise, Jörg, Wiesbaden, *01.05.1964, einzelvertretungsberechtigt.
2015-03-24: Geändert, nun: Geschäftsführer: Hankammer, Markus, Wiesbaden, *10.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-02-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BRITA Yource GmbH mit dem Sitz in Taunusstein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-02: Prokura erloschen: Dr. Walde, Hilmar, Hünstetten, *03.10.1960.
2020-08-21: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kraege, Rüdiger, Idstein, *28.12.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2020-10-22: Prokura erloschen: Dr. Kraege, Rüdiger, Idstein, *28.12.1967.
2021-07-27: Dem Registergericht ist der Umwandlungsplan vom 22.07.2021 nebst Anlagen über die geplante formwechselnde Umwandlung der Brita GmbH mit Sitz in Taunusstein (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter der HRB 21644) in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft und sodann in die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea (SE)) mit der Firma BRITA SE mit Sitz in Taunusstein eingereicht worden.
2022-06-01: Die Gesellschaft ist auf der Grundlage des Umwandlungsplanes vom 22.07.2021 nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2022 im Wege des Formwechsels in die BRITA AG mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 33466) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit gleichzeitiger Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.