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Werner Brogle GmbH & Co. KG

Luxusgüter und Schmuck, Accessoires, Konzessionär..., Farbsteinen, Weißgold, Ihrer Schmuckstücke, Gelbgold, Pavébesatz, Topseller, Unique, Rückerstattungsrichtlinien
Adresse / Anfahrt
Am Kronenhof 25
73728 Esslingen am Neckar
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Gründung 1945
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-12:
Firma geändert; nun: Werner Brogle GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Brogle Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 210937), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-16:
Prokura erloschen: Brogle, Ines, geb. Birk, Denkendorf.

2022-06-23:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DDS Solutions GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 210497) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-06:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.07.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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