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Bruckart Handels- und Dienstleistungen e.K. Norbert Bruckart

Fachbetrieb für Satanlagen, Unterhaltungselektronik, Hausgeräte..., Schulbedarf, Sparten
Adresse / Anfahrt
Bliesstraße 4
66453 Gersheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-10-07:
(Die Reparatur, Wartung, Installation, Vermietung und An- und Verkauf aller Geräte nebst Zubehör der Unterhaltungselektronik, Informartionselektronik, Elektrotechnik, Antennentechnik, Multimedia, Veranstaltungstechnik, PC-Technik, Telekommunikation, Computer, Elektrogeräte aller Art, Installationsmaterial; der Handel mit Büro- und Schreibwaren, Schulbedarf; der Handel mit Büchern und Verlagsprodukten; der Handel mit Haushaltswaren und Zubehör, Möbel und Waren aller Art, soweit diese nicht genehmigungs- oder erlaubnispflichtig sind; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice, Garten- und Landschaftspflege, Raumausstattung (Tapezieren, Streichen, Bodenbeläge), Gebäudereinigung und Raumpflege, Dachrinnenreinigung, Instandsetzungsarbeiten, Büro-, Sekretariats- und Verwaltungsservice, Transport- und Zustellservice mit Fahrzeugen bis maximal 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht; der Betrieb einer Postpartnerfiliale; Industriemontage.). Einzelkaufmann. Der Inhaber hat das Vermögen der Bruckart Handels- und Dienstleistungesgesellschaft mbH mit Sitz in Gersheim (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 3430) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 als Ganzes übernommen. Geschäftsanschrift: Bliesstraße 4, 66453 Gersheim. Inhaber: Bruckart, Norbert Hans, Gersheim, *27.05.1956.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.