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Evangelisches Johannesstift Altenhilfe gGmbH

Verlag, Gemeinnützige Organisation, Macherei..., E-Reading, Buchh, Gesamtsumme, EGZB, Pflegepraxiszentrum, Grüber und Elena, Pflegepraxiszentren, Dekubitus, Gerhardt Diakonie
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Schönwalder Allee 26/ 2
13587 Berlin
1x Adresse:

Schönwalder Allee 26
13587 Berlin


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8 Ansprechpartner/Personen
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mind. 8 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-15:
Firma: Evangelisches Johannesstift Altenhilfe gGmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Betrieb von Einrichtungen zur Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Wesemann, Wilfried, *10.11.1956, Hannover; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2006.

2007-07-09:
Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2007 ist das Stammkapital um 175.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage)..

2010-03-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin Gegenstand: Die Förderung der Altenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: - individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; - individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; - Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; - Erstversorgung im Notfall; - Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; - wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; - Sterbebegleitung; - Hospizarbeit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 ist der Gesellschaftsvertrag mit Präambel neu gefasst..

2014-02-21:
Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr: Geschäftsführer: Wesemann, Wilfried, *10.11.1956, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte abzuschließen als Vertreter Dritter zwischen der Gesellschaft und der a) Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift in Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Simeon-Hospiz gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 130102 B), c) Paul Gerhardt Stift Pflege gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 103680 B), d) Diakoniestation Mariendorf gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109413 B), e) Christliche Seniorendienste Hannover gGmbH in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 201217), f) Pflegewohnen im Sunpark gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124713 B), g) Diakoniezentrum Reinickendorf gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136366 B), h) Sunpark ambulant gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 93165 B); Prokura: 1. Mendel-Kindermann, Michaela, *29.11.1970, Berlin; Einzelprokura; 2. Voßberg, Catia, *10.09.1975, Berlin; Einzelprokura

2015-07-03:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Diakoniestation Mariendorf gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109413 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-07-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wesemann, Wilfried; Geschäftsführer: 2. Voßberg, Catia, *10.09.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte abzuschließen als Vertreter Dritter zwischen der Gesellschaft und der a) Paul Gerhardt Stift Pflege gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 103680 B), b) Evangelisches Johannesstift Pflegen und Wohnen gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 124713 B), c) Evangelisches Johannesstift Leben im Quartier gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 136366 B), d) Evangelisches Johannesstift Simeon-Hospiz gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 130102 B); Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Voßberg, Catia

2019-01-16:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: - individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; - individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; - Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; - Erstversorgung im Notfall; - Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; - Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; - Sterbebegleitung; - Hospizarbeit. - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (9) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (10) Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Geschäftsführer: 3. Gabriel, Roswitha, *19.03.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Voßberg, Catia; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Mendel-Kindermann, Michaela; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbeondere geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und § 7 (Vertretung, Geschäftsführung).

2019-04-10:
Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Gabriel, Roswitha; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der folgenden Gesellschaften abzuschließen: der Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 103364 B); der Evangelisches Johannesstift Pflegen und Wohnen gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 124713 B); der Evangelisches Johannesstift Leben im Quartier gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 136366 B).

2021-10-13:
Änderung zu Nr. 3: Hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Gabriel, Roswitha; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter mit folgenden Gesellschaften abzuschließen: a) der Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 103364 B); b) der Evangelisches Johannesstift Pflegen und Wohnen gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 124713 B); c) der Paul Gerhardt Stift Pflege gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 103680 B) und d) der Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 114705 B)

2021-12-14:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: - individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; - individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; - Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; - Erstversorgung im Notfall; - Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; - Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; - Sterbebegleitung; - Hospizarbeit. - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - Durchführung von Fachkongressen - die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (11) Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2022-01-28:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke, der Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der 55 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: > individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; > individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; > Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; > Erstversorgung im Notfall; > Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; > Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; > Sterbebegleitung; > Hospizarbeit. - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des 5 68 Nr. 1 AO - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. 5 53 AO - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - Durchführung von Fachkongressen - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft venivirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (11) Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

2022-02-01:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke, der Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: > individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; > individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; > Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; > Erstversorgung im Notfall; > Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; > Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; > Sterbebegleitung; > Hospizarbeit. - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - Durchführung von Fachkongressen - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (11) Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

2022-04-29:
Prokura: 3. Kley, Tobias Robert, *17.12.1979, Berlin; Einzelprokura; 4. Wegner, Odin, *16.11.1978, Berlin; Einzelprokura