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Burger Schloz Verwaltungs GmbH

Autohändler, Kfz-Werkstatt
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 60
73614 Schorndorf
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie die Einfügung eines neuen § 8 (Gewinnverwendung) beschlossen. Die bisherigen §§ 8-10 sind umnummeriert zu §§ 9-11. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "Burger Schloz Automobile GmbH & Co. KG", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 281029) auf 30.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Burger Schloz Automobile GmbH & Co. KG", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 281029) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2009 Teile ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schöttle Automobile GmbH", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 724307) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.