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Burkhartsmaier Holding GmbH & Co. KG

Maler, BHO, BBL..., Industrielackiererei, BIL, Beschichtungstechnik, BEB
Adresse / Anfahrt
Ostring 5
91154 Roth
1x Adresse:

Im Ostried 18
87463 Dietmannsried


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-10:
(Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternhehmen sowie von Kapitalvermögen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ostring 5, 91154 Roth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Burkhartsmaier mbH, Roth (Amtsgericht Nürnberg HRB 28849), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-17:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungserklärung vom 10.08.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 Teile des Vermögens von Burkhartsmaier Erich, Roth, *13.03.1949, (das Einzelunternehmen unter der Firma Erich Burkhartsmaier e.K. mit dem Sitz in Roth (Amtsgericht Nürnberg HRA 16206)) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 16.08.2012 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 16206). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.