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Busche Elektrotechnik GmbH

Haustechnik, Beleuchtungsgeschäft, Photovoltaik-Anlage..., Gebäudesteuerung, Satellitenanlagen, Küchendesign, Audiosysteme
Adresse / Anfahrt
Arnsberger Straße 63
58802 Balve
2x Adresse:

Dorfstraße 8a
58802 Balve


Hauptstraße 12
58802 Balve


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2005. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von elektrotechnischen Anlagen, sowie Handel mit elektronischen Artikeln aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Busche, Markus, Balve, *31.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf jetzt 50.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 8 a, 58802 Balve. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der D-Zwo GmbH mit Sitz in Balve (Amtsgericht Arnsberg HRB 6775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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