Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Busunternehmen Schilk GmbH & Co. KG

Datenverarbeitung, BesucherInnen, Unterpunkt..., Omnibusunternehmen, Überprüft, Session-Cookie, Betriebsgelände, Cookie-Einstellung
Adresse / Anfahrt
Schwarzenberger Weg 1
96160 Geiselwind
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-05:
(Zweck und Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Omnibusunternehmens mit KFZ-Werkstatt und KFZ-Teilehandel, die Vorbereitung und Durchführung von Fahrten im Reise- und Linienverkehr und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sowie die An- und Vermietung von Fahrern und Fahrzeugen. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übliche und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schwarzenberger Weg 1, 96160 Geiselwind . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Busunternehmen Schilk Verwaltungs-GmbH, Geiselwind (Amtsgericht Würzburg HRB 12365).

2014-11-27:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 Teile des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Busunternehmen Schilk e.K., Inhaber Alexander Schilk mit dem Sitz in Geiselwind (Amtsgericht Würzburg HRA 7259) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.