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SII Technologies GmbH

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86167 Augsburg
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80804 München


Kontakt
90 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 189 Mitarbeiter
Gründung 1997
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2017. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens, Planung, Entwicklung und Konstruktion von Maschinen, Anlagen, Werkzeugen und Vorrichtungen unter Einsatz moderner Technologien und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäften sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere von Arbeitnehmerüberlassungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Robert, Röfingen, *04.03.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Edelmann, Bernd, München, *15.07.1975; Gundel, Andreas, Fürstenfeldbruck, *02.04.1967; Seitz, Manfred, Laugna, *01.02.1961; Völk, Stephan, Rehling, *20.11.1965. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CADCON Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Gersthofen .

2017-08-30:
Die CADCON Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Gersthofen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 mit Nachtrag vom 28.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-30:
Die CADCON Personalgesellschaft mbH mit dem Sitz in Gersthofen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 mit Nachtrag vom 28.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-30:
Die CADCON Holding GmbH mit dem Sitz in Gersthofen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 mit Nachtrag vom 28.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-30:
Die CADCON Beteiligungs Zwei GmbH mit dem Sitz in Gersthofen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 mit Nachtrag vom 28.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-06:
Prokura je erloschen: Edelmann, Bernd, München, *15.07.1975; Gundel, Andreas, Fürstenfeldbruck, *02.04.1967.

2019-09-10:
Je erteilt: Einzelprokura: Egen, Andreas, Neuburg a. d. Donau, *06.07.1986; Vieweg, Thomas, München, *31.10.1963.

2020-06-03:
Bestellt: Geschäftsführer: Leclercq, Antoine Marie Gabriel, Paris / Frankreich, *25.05.1963; Dr. Motz, Wolfram, München, *18.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauer, Robert, Röfingen, *04.03.1964.

2021-01-19:
Prokura erloschen: Vieweg, Thomas, München, *31.10.1963.

2021-12-15:
Die SII Systems GmbH mit dem Sitz in Augsburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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