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CANOPHERA GmbH

CHEW-O-METER, Deer Antlers, Sustainably Sourced..., Once, Kaustab, Kaffeeholz, Kauen, Hundekaustange, Kauprodukte, Entdecke den Lebenszyklus
Adresse / Anfahrt
Hovestraße 55
48431 Rheine
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2021. Geschäftsanschrift: Hovestraße 55, 48431 Rheine. Gegenstand: Der Im- und Export und der Handel, insbesondere mit Holz und Holzprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn alle bestellten Geschäftsführer gemeinsam handeln. Bestellt als Geschäftsführer: Klafka, Sebastian, Rheine, *16.10.1982; Lemm, Benjamin, Rheine, *14.04.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CANOPHERA GmbH & Co. KG, Rheine nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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