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CBS Immobilienprojekte GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hackländerstraße 33
70184 Stuttgart
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2011. Geschäftsanschrift: Hackländerstraße 33, 70184 Stuttgart. Gegenstand: der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Bautätigkeit im Wohnungs- und Gewerbebereich aller Art sowie alle damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängende Tätigkeiten, wobei bauhandwerkliche Tätigkeit durch dritte Unternehmen ausgeübt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Haaf, Stephan, Stuttgart, *18.12.1968; Schlemmer, Alois, Stuttgart, *15.11.1946; Senft, Gerhard, Stuttgart, *17.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Haaf, Stephan, Stuttgart, *18.12.1968; Schlemmer, Alois, Stuttgart, *15.11.1946. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "g.senft immobilienentwicklung gmbh", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 734073) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.