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CHILICON IT SOLUTIONS GmbH

Internet, Überzeugung auf Umsetzungen, Webtechnologie..., Webprojekte, Webanwendungen
Adresse / Anfahrt
Friedenstraße 92a
10249 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-17:
Firma: CHILICON IT SOLUTIONS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedenstraße 92 A, 10249 Berlin; Gegenstand: Web-Dienstleistungen, Software-Entwicklung, Projekt-Management, IT-Consulting, IT-Vertrieb, IT-Wartung, Hosting; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schrader, Till, *04.01.1983, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.07.2018 mit Änderung vom 15.08.2018 in § 1

2018-09-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des unter der Firma "CHILICON IT e.K. Inhaber Till Schrader" mit Sitz in Berlin betriebenen Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54123 B) um 1.000,00 EUR auf 26.000,000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 und der Beschlüsse vom selben Tage das Vermögen des unter der Firma "CHILIKON IT e.K. Inhaber Till Schrader" mit Sitz in Berlin betriebenen Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54123 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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