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CHINABRAND IP CONSULTING GmbH

Beratung und Consulting, Produktpiraterie, MLPS..., Intellectual, Projektleiter/in, Anti-Spionage-Gesetz, Praktikant/in
Adresse / Anfahrt
Am Blütenanger 55
80995 München
1x Adresse:

Grashofstraße 3
80995 München


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2018 mit Nachtrag vom 17.10.2018. Geschäftsanschrift: Am Blütenanger 55, 80995 München. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, Personalberatung, Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen, Import und Export sowie Agenturdienstleistungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fuchs, Hans Joachim, München, *02.08.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-27:
Die Gesellschaft hat am 23.11.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der CHINABRAND CONSULTING LIMITED mit dem Sitz in Birmingham / England eingereicht. Auswirkungen auf Gläubiger der übermehmenden GmbH:Es existieren, über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus, keine Gläubiger derCHINABRAND IP CONSULTING GMBH.Auswirkungen auf Gläubiger der übertragenden CHINABRAND CONSULTINGLIMITED:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (CHINABRAND CONSULTING LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofem der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Bei der CHINABRAND IP CONSULTING GmbH können unter deren Geschäftsanschrift Am Blütenanger 55, 80995 München, Deutschland, im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der CHINABRAND IP CONSULTING GmbH noch bei der CHINABRAND CONSULTING LIMITED vorhanden sind.

2019-01-11:
Die Gesellschaft hat am 08.01.2019 den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der CHINABRAND CONSULTING LIMITED, eine dem Recht von England und Wales unterliegende Private Limited Company by Shares mit dem Sitz in Bimingham, England, eingereicht. CHINABRAND CONSULTING LIMITED ist eingetragen im Companies House in Cardiff unter der Nummer 05020342. Auswirkungen auf Gläubiger der übernehmenden GmbH: Es existieren, über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus, keine Gläubiger der CHINABRAND IP CONSULTING GmbH. Auswirkungen auf Gläubiger der übertragenden CHINABRAND CONSULTING LIMITED: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage einer Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Bei der CHINABRAND IP CONSUTLING GmbH können unter deren Geschäftsanschrift Am Blütenanger 55, 80995 München, Deutschland, im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der CHINABRAND IP CONSULTING GmbH noch bei der CHINABRAND CONSULTING LIMITED vorhanden sind.

2019-03-22:
Die CHINABRAND CONSULTING LIMITED mit dem Sitz in Birmingham/England (Companies House von Cardiff, Nr. 05020342) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 23.11.2018 mit Nachtrag vom 04.01.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 07.02.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fuchs, Sophia Charlotte, München, *17.02.1993; Seeßelberg, Mareike, München, *25.05.1992.

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