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CITYNETZ GmbH

Computer-Reparaturservice, Deutschlandweit, Protokollierung..., Webgalaxie, Abnahmemessung, Coax-LAN, Dämpfungsmessung, Fusionsspleisse, Kabeltypen, Kupfernetzwerken, Spleißmuffen
Adresse / Anfahrt
Hohmannstraße 7c
04129 Leipzig
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2015. Geschäftsanschrift: Hohmannstraße 7c, 04129 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Errichtung und Wartung von strukturierten Datennetzwerken sowie das Messen, Reparieren und Dokumentieren von Datenleitungen. Begleitend werden Dienstleistungen im Bereich der Installation von aktiven und passiven Netzwerkkomponenten nebst Zubehör, der Umsetzung und des Transports von EDV-Geräten sowie personelle Unterstützung bei der Projektrealisierung angeboten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fiedler, Torsten, Markkleeberg, *12.06.1976; Friedrich, Mario, Leipzig, *13.05.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CITYNETZ Fiedler & Friedrich OHG mit dem Sitz in Leipzig und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2015-08-07:
Die CITYNETZ Fiedler & Friedrich OHG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17313) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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