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clockknock GmbH

Film, Metaverse, Bewegtbild und Digitales..., Kreativen, Subtotal, Socials, KPI Erstellung, Prototyp Erstellung, Risikoprävention, VFX Compositing, Visionärinnen
Adresse / Anfahrt
Buchheimer Straße 1a
51063 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 1 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-07-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2019. Geschäftsanschrift: c/o Berber / Clockknock, Buchheimerstraße 1a, 51063 Köln. Gegenstand: die Konzeption, Produktion und Vermarktung audiovisueller Erzeugnisse jeder Art, insbesondere die Projektentwicklung von Werbe und -Imagekampagnen, Kino- und TV-Filmen und -Serien, die Produktion von Werbe und -Imagekampagnen, Kino- und TV-Filmen und -Serien oder die Beteiligung daran, die Beratung, Konzeption, Produktion und Auswertung von digitalem audiovisuellem Content, der nationale und internationale Verleih und Vertrieb von Kinofilmen, TV-Filmen, TV-Shows, Internetprogrammrechten und allen anderen Bewegtbilderzeugnissen, der Erwerb von und Handel mit Auswertungsrechten und Lizenzen an audiovisuellen Produktionen aller Art, die Werbung für oben genannte Produkte und Leistungen, die Beratung und Durchführung von Veranstaltungen zum Thema der oben genannten Produkte und Leistungen sowie alle branchenüblichen Nebengeschäfte, inklusive Beteiligungen an anderen Mediengesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Tekin, Cem, Berlin, *24.10.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Cem Tekin, Berlin, *24.10.1982 als Inhaber unter der Firma Clockknock Lab e.K. mit Sitz in Köln betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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