Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

CM Technologies GmbH

Seefahrt, PREMET®, Ballastwasser..., Vibration Analyser, Vibration Meter, Vibration Monitor, Test Kits, Test Kit, Debris, Ferrous, Vibrationsmessung
Adresse / Anfahrt
Schmiedestraße 15
25348 Glückstadt
1x Adresse:

Marie-Curie-Straße 5
25337 Elmshorn


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-06:
Prokura: 1. Winkler, Dorit, *11.11.1969, Elmshorn; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.

2015-09-10:
Geschäftsanschrift: Marie Curie Straße 5, 25337 Elmshorn. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst worden.

2016-04-29:
Geschäftsführer: 2. Dr. Bernier, Frank Michael, *22.10.1961, Krempe; Änderung zu Nr. 1: Änderung des Wohnortes; Geschäftsführer: Winkler, Matthias, *25.10.1965, Glückstadt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 2. Fuhlbrügge, David, *29.01.1977, Elmshorn; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Änderung zu Nr. 1: Änderung des Wohnortes; Winkler, Dorit, *11.11.1969, Glückstadt; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2017-07-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Bernier, Frank Michael

2019-07-30:
Kapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 ist zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der CMT Service GmbH das Kapital um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CMT Service GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 12762 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing