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COS Informationstechnik GmbH

Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 15
83339 Chieming
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 15, 83339 Chieming. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik sowie der Handel mit Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiesholler, Franz, Holzkirchen, *08.11.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schürkes, Sabine, Chieming, *10.07.1967.

2010-04-15:
Die Gesellschaft hat am 30.03.2010 mit der "COS Solutions GmbH" mit dem Sitz in Chieming (Amtsgericht Traunstein HRB 10533) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31.03.2010 zugestimmt.

2017-06-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "COS Solutions GmbH" mit dem Sitz in Chieming verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 27.06.2017 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.