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Eichberg 8
09326 Geringswalde
1x Adresse:

Gewerbegebiet Eichberg 8
09306 Rochlitz


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4x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2007 zuletzt geändert am 24.06.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 138592 B) beschlossen. Geschäftsanschrift: Gröblitzer Weg 1, 09306 Rochlitz. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel sowie Direktverkauf von Textil-, Leder- und Schmuckwaren, Vertrieb von Elektrogeräten und Erbringung diesbezüglicher Consultingleistungen. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kindl, Petr, Teplice/Tschechische Republik, *30.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-03-21:
Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Eichberg 8, 09306 Rochlitz.

2013-04-04:
Bestellt: Geschäftsführer: Lipps, Gregor, Berlin, *28.06.1973. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kindl, Petr, Teplice/Tschechische Republik, *30.05.1965.

2014-07-25:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2014 mit der EASTCON AG mit dem Sitz in Rochlitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 28203) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.