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CS Realwerte AG

Immobilien, PDF-Größe, Aktionärsbriefe..., Geschäftsberichte/Satzung, Beteiligungen, Service
Adresse / Anfahrt
Salzbergstraße 2
38302 Wolfenbüttel
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-04:
Die Hauptversammlung vom 31.10.2014 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 255.645,94 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 354,06 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Außerdem wurde die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: CS Realwerte Aktiengesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Kapitalanlage in und der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Wertpapieren und Kapitalanlageobjekten aller Art. Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes sind ausgeschlossen. Neues Grundkapital: 256.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2015-02-11:
Die Hauptversammlung vom 06.01.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 64.000,00 EUR auf 320.000,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe weiterer 500 auf den Inhaber lautender Stückaktien zum Ausgabebetrag von 500,00 EUR pro Aktie beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Die Satzung wurde in § 3 (Grundkapital und Aktien) und § 20 (Feststellung des Jahresabschlusses, Einstelllung in die Gewinnrücklage, satzungsgemäße Gewinnverwendung) geändert.

2015-03-17:
Die Hauptversammlung vom 10.03.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 160.000,00 EUR auf 480.000,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe weiterer 1.250 auf den Inhaber lautender Stückaktien zum Ausgabebetrag von 875,00 EUR pro Aktie beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Die Satzung wurde in § 3 (Grundkapital und Aktien) geändert. 480.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2015 ermächtigt, bis zum 10.03.2020 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt 240.000,00 EUR = 1.875 Stückaktien zu erhöhen und dabei auch das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist nur dann zulässig, wenn die zur Zeichnung der neuen Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person die Verpflichtung übernimmt, die neuen Aktien den übrigen Aktionären in Höhe des auf sie entfallenden Bezugsrechts zu dem von ihr gezahlten Ausgabepreis zum Bezug anzubieten, soweit sie nicht gegebenenfalls selbst als Aktionärin mit ihren Altaktien bei gleichem Bezugsverhältnis bezugsberechtigt ist. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

2015-06-04:
Aufgrund der in § 3 Abs. 3 der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 160.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.05.2015 ist § 3 der Satzung geändert. 640.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 10.03.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 80.000,00 EUR.

2015-06-24:
Aufgrund der in § 3 Abs. 3 der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 80.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.06.2015 ist § 3 der Satzung geändert. Grundkapital geändert, nun: 720.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital gem. § 3 Abs. 3 ist vollständig ausgenutzt.

2015-08-17:
Die Hauptversammlung vom 11.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2015 ermächtigt, bis zum 11.06.2020 das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 359.936,00 EUR gleich 2.812 Stückaktien zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist nur dann zulässig, wenn die zur Zeichnung der neuen Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person die Verpflichtung übernimmt, die neuen Aktien den übrigen Aktionären in Höhe des auf sie entfallenden Bezugsrechts zu dem von ihr gezahlten Ausgabepreis zum Bezug anzubieten, soweit sie nicht gegebenenfalls selbst als Aktionärin mit ihren Altaktien bei gleichem Bezugsverhältnis bezugsberechtigt ist. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Ausstattung der neuen Aktien festzulegen.

2015-08-26:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11.06.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 128.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.08.2015 ist § 3 der Satzung Grundkapital und Aktien) geändert. 848.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 11.06.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 231.936,00 EUR.

2016-01-13:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11.06.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 176.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.01.2016 ist § 3 der Satzung geändert. 1.024.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 11.06.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 55.936,00 EUR.

2016-04-20:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11.06.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 51.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.04.2016 ist § 3 der Satzung geändert. 1.075.200,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 11.06.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.736,00 EUR.

2016-09-07:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Das restliche noch bestehende genehmigte Kapital vom 11.06.2015 von 4.736,00 EUR wurde aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt 537.600,00 EUR gleich 4.200 Stückaktien bis zum 25.08.2021 zu erhöhen und dabei auch das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist nur dann zulässig, wenn die zur Zeichnung der neuen Aktien zuzulassende natürliche oder juristische Person die Verpflichtung übernimmt, die neuen Aktien den übrigen Aktionären in Höhe des auf sie entfallenden Bezugsrechts zu dem von ihr gezahlten Ausgabepreis zum Bezug anzubieten, soweit sie nicht gegebenenfalls selbst als Aktionärin mit ihren Altaktien bei gleichem Bezugsverhältnis bezugsberechtigt ist. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Ausstattung der neuen Aktien festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

2017-03-17:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 204.800,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.03.2017 ist § 3 der Satzung geändert. 1.280.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 26.08.2016 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 332.800,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2019-04-01:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 256.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.03.2019 ist § 3 der Satzung geändert. 1.536.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital vom 26.08.2016 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 76.800,00 EUR.

2019-05-14:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 76.800,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.05.2019 ist § 3 der Satzung geändert. Neues Stammkapital: 1.612.800,00 EUR. Das genehmigte Kapital (Satzungsänderung vom 26.08.2016) ist erloschen.

2021-09-15:
Die Hauptversammlung vom 27.08.2021 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 1.512.000,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 sowie die Änderung von § 20 der Satzung (Feststellung des Jahresabschlusses, Einstellung in die Gewinnrücklagen) beschlossen. 100.800,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.