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CTI Consulting GmbH

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Adresse / Anfahrt
Wilhelmsstraße 2a
34117 Kassel
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-20:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Prof. Dr. rer. pol. Koch, Oliver, Baunatal, *12.05.1970. Der Vorstand hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht.

2008-08-04:
Prokura erloschen: Sonntag, Sandra, Dipl.-Oec., Kassel, *24.08.1971.

2009-10-09:
Die Hauptversammlung vom 23.07.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 2 A, 34117 Kassel. Neues Grundkapital: 200.000,00 EUR.

2015-10-16:
Geändert, nun: Vorstand: Prof. Dr. Koch, Oliver, Baunatal, *12.05.1970; Stass, Guido, Diplom-Ökonom, Kassel, *08.08.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2016-10-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. CTI Consulting GmbH. Die Durchführung von Consulting-Projekten, welche primär im Organisations- und Informationstechnologiebereich angesiedelt sind, aber auch eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung des Unternehmens darstellen können, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. Koch, Oliver, Kassel, *12.05.1970; Stass, Guido, Kassel, *08.08.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2013 im Wege des Formwechsels in die CTI Consulting GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 5926) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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