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EKB Container Logistik GmbH & Co. KG

Transportservice, Containertransporte, Wasserweg..., Schiene, Vorreiter, Spezialisierung, Quicklinks, Ökostromerzeugung
Adresse / Anfahrt
Richard-Dunkel-Straße 120
28199 Bremen
2x Adresse:

Altenwerder Damm 1
21129 Hamburg


Andreas Koob Straße 7a
67136 Fußgönheim


Kontakt
110 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 110 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-26:
Prokura: Heine, Alexander, *21.11.1971, Stuhr; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist:; Schulz, Holger.

2009-09-11:
Geschäftsanschrift: Industriestraße 34, 28199 Bremen..

2010-07-16:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 5. Heine, Alexander.

2011-02-04:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Ravens, Peter; 2. Pinnow, Rainer; Nicht mehr Prokurist:; 3. Kroll, Frank..

2013-04-25:
Prokura: 6. Döhle, Reinhold, *08.02.1965, Kirchseelte; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen

2013-07-18:
Prokura: Schäfer, Jörg, *18.02.1977, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen.

2014-03-26:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Döhle, Reinhold

2014-04-16:
Nicht mehr Prokurist: 7. Schäfer, Jörg

2016-02-15:
Geschäftsanschrift: Richard-Dunkel-Straße 120, 28199 Bremen

2016-09-09:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EKB Container Logistik Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 2891) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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