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Centalus Media GmbH

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Berliner Straße 70
13467 Berlin
1x Adresse:

Jacobsenweg 51
13509 Berlin


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3x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-06:
Firma: Centalus Media GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Am Borsigturm 62, 13507 Berlin Gegenstand: Betrieb von Online-Systemen bzw. Internet-basierten Serviceportalen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Krakow, Guido, *23.10.1969, Hohen Neuendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Ussat, Carsten, *09.04.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.08.2013; mit Änderung vom 22.08.2013 in § 7 (Geschäftsanteile) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der CYBERLINE GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 57426 B) im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf Grund des Spaltungsplans vom 14.08.2013;22.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2016-01-15:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Jacobsenweg 51, 13509 Berlin

2019-11-21:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 70, 13467 Berlin

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