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Café de Enrico GmbH

Origins, IDs, Roast..., Verwaltungsgesellschaft, House, Private
Adresse / Anfahrt
Fritz-Reuter-Straße 13
10827 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-11-27:
Firma: Café de Enrico UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Thomas Oberer, Mehringdamm 50, 10961 Berlin; Gegenstand: Handel mit Schokolade, Kaffee, Tee und Zubehör, Kaffeeschulung und -beratung, Verkauf von Espressomaschinen und deren Reparatur, Verkauf von Wasserfiltern sowie Kaffeerösterei und Reparatur von Röstmaschinen; Stamm- bzw. Grundkapital: 600,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Chigani, Henrik Abdalian, *25.05.1965, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.10.2015

2016-04-13:
Firma: Café de Enrico Verwaltungsgesellschaft UG ; Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der unbeschränkten persönlichen Haftung der Café de Enrico UG & Co. KG. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 und 31.03.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2018-08-21:
Firma: Café de Enrico Verwaltungsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Fritz-Reuter-Straße 13, 10827 Berlin; Gegenstand: Das Unternehmen handelt mit Schokolade, Kaffee, Tee und Zubehör, mit Getränken und Lebensmitteln sowie Kleidung. Das Unternehmen betreibt die Kaffeeschulung und -beratung, betreibt den Verkauf von Espressomaschinen und deren Reparatur sowie den Verkauf von Wasserfiltern. Das Unternehmen betreibt eine Kaffeerösterei und die Reparatur von Röstmaschinen. Das Unternehmen betreibt den Im- und Export von vorbenannten Gegenständen. Weiterhin der Betrieb von Restaurants, Cafés und Café-Häusern im In- und Ausland; Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 ist das Stammkapital um 49.400,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert sind die Bestimmungen zum Stammkapital. Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 1 , 2 (Gegenstand), 4 (Vertretung) und 15 (Gründungsaufwand).

2019-02-04:
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Berichtigung des Nachnamens: Geschäftsführer: Abdalian Chigani, Henrik, *25.05.1965, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-04-05:
Firma: Café de Enrico GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2019; 28.03.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.05.2018 und 28.03.2019 ist die Café de Enrico UG & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52149 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.